1. Argument gegen ein totales Inzestverbot

  • Prämisse 1:
    Vor dem Gesetz sind alle gleich.
  • Prämisse  2:
    Aus Geschlechtsbeziehungen zwischen Nicht-Blutsverwandten können behinderte Kinder hervorgehen.
  • Prämisse 3:
    Aus Geschlechtsbeziehungen zwischen Blutsverwandten können behinderte Kinder hervorgehen.
  • Prämisse 4:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Nicht-Blutsverwandten unterliegen keiner staatlichen Kontrolle.
  • Konklusion:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Blutsverwandten dürfen keiner staatlichen Kontrolle unterliegen.

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