- Prämisse 1:
Vor dem Gesetzt sind alle gleich.
- Prämisse 2:
Gehen behinderte Menschen eine Geschlechtsbeziehung ein, besteht ein erhöhtes Risiko, dass aus diesen Beziehungen behinderte Kinder hervorgehen.
- Prämisse 3:
Behinderte Menschen dürfen Geschlechtsbeziehungen eingehen.
- Prämisse 4:
Gehen blutsverwandte Menschen eine Geschlechtsbeziehung ein, besteht ein erhöhtes Risiko, dass aus diesen Beziehungen behinderte Kinder hervorgehen.
- Konklusion:
Blutsverwandte Menschen müssen eine Geschlechtsbeziehung eingehen dürfen.
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