4. Argument gegen ein totales Inzestverbot

  • Prämisse 1:
    Vor dem Gesetzt sind alle gleich.
  • Prämisse 2:
    Gehen behinderte Menschen eine Geschlechtsbeziehung ein, besteht ein erhöhtes Risiko, dass aus diesen Beziehungen behinderte Kinder hervorgehen.
  • Prämisse 3:
    Behinderte Menschen dürfen Geschlechtsbeziehungen eingehen.
  • Prämisse 4:
    Gehen blutsverwandte Menschen eine Geschlechtsbeziehung ein, besteht ein erhöhtes Risiko, dass aus diesen Beziehungen behinderte Kinder hervorgehen.
  • Konklusion:
    Blutsverwandte Menschen müssen eine Geschlechtsbeziehung eingehen dürfen.

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