5. Argument gegen ein totales Inzestverbot

  • Prämisse 1:
    Man darf Geschlechtsbeziehungen verbieten, die darauf schließen lassen, dass mind. ein Teil der Beziehung diese Beziehung gegen seinen Willen führt.
  • Prämisse 2:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern lassen in jedem Fall darauf schließen, dass mind. ein Teil der Beziehung diese Beziehung gegen seinen Willen führt.
  • Konklusion 1:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, die blutsverwandt sind, sind in jedem Fall zu verbieten.
  • Prämisse 3:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Blutsgeschwistern, lassen nicht unbedingt darauf schließen, dass mind. ein Teil der Beziehung diese Beziehung gegen seinen Willen führt.
  • Konklusion 2:
    Geschlechtsbeziehungen zwischen Blutsgeschwistern sind nicht unbedingt zu verbieten.

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